FB01 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften · 3 CP (aus SWS geschätzt) · Angeboten in WiSe 2026/27, SoSe 2026, WiSe 2025/26
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These der Veranstaltung mit zwei Modulen (Europarecht (Rechts- und Juristenmanagement) & "A Trustworthy AI for Europe") ist: Das Erfahrungskapital der Kollaboration und des Wettbewerbs von „KIs“ (Künstlichen Intelligenzen) und „MIs“ (Menschlichen Intelligenzen) muss erst erarbeitet, verifiziert und evaluiert werden bevor „meinungswissenschaftlich“ wenig überzeugende wie nachhaltige Bewertungen propagiert werden. Die respektvolle Offenheit für „procyberprotagonists“ (die ihr Leben mit „KIs“ gestalten) wie für anticyberprotagonists (die genau dies nicht wollen) ist gelebte Realität. Genauso gelebt wie der ständige Vergleich zwischen „KIs“ und „MIs“ (in alphabetischer Reihenfolge) in den Pionierveranstaltungen – natürlich (für die Professorin) mit der traditionellen Einleitungsfrage: Wollen Sie mich oder einen „Robo-Prof“?[1] Wenn ja – was sind Ihre/meine Gründe für eine Präsenzveranstaltung mit Fokus auf „MIxMI-Kollaboration“? Wenn ja – was ist mein/Ihr Strategievorschlag? Wenn ja – (v)erfassen Sie eine KI-getriebene Welt nicht nur in ihren wunderschönen Optionen, sondern auch in der Killerapplikation der (Flug)Drohnen. Deswegen wird die Veranstaltung seit 2018 mit dem Video Slaughterbots[2] eingeleitet. Die Pionierveranstaltung arbeitet mit sogenannten DEMONSTRATOREN: Im Sommersemester 2026 wurde ADA[3], die „Drohneneinsatz Ramstein-Entscheidung des BVerfG“[4], die Demarkationsoffensive (eigene Terminologie) der Europäischen Kommission zur Kennzeichnung von “KI-generierter/KI-manipuliert/KI-modifizierter“[5] und die Bedeutung tertiärrechtlicher Rechtsetzung im deutschen und europäischem Primärrecht (Art. 80 GG, Art. 290 AEUV) mit einem Besuch bei der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht thematisiert. Vorbereitet wurde dieses Konzept von Realtime Lehre und Forschung über fast ein Jahrzehnt: 2019 begann Viola Schmid über (Deutsch-Europäisches) (KI)Recht zu veröffentlichen und zu lehren. 2022 wurde das Forschungs- und Lehrrückgrat – Weltrecht^2 - erstmalig auf der Verfassungsrechtsolympiade in Südafrika vorgestellt.[6] Auch der Lehr- und Forschungsevergreen – Drohnenwelt als Demonstrator für (R)Evolutionsrecht – wurde mit einer Kartografie des Drohnenrechts veröffentlicht.[7] Wollte man bilanzieren, dann wären 2026 nach sechs Jahren Lehre und Forschung im Seminar „Legal Design for an AI-Driven World“ und fünf Jahren Forschung und Lehre im Doppelmodul „Europäisches (KI)Recht“ aus Sicht der Professorin folgende Essentials zu teilen: Lehr- und Lernerfolg: Diese ersten Jahre des Europäischen und Deutschen (KI)Rechts verlangen (R)Evolutionsrechtswissenschaft. Traditionelle Methoden und Dogmatiken müssen in einem RESET überprüft werden – TO DOs für die (KI-assistierten) Studierenden sind unten zusammengefasst.[8] Darüber hinaus muss – und das zeigt insbesondere das letzte Sommersemester 2026 – (Rechts)Unsicherheit qualifiziert „gemanagt“ werden. Das ambitionierteste Regulierungsprojekt für die Europäische Union und die „AI-Driven World“[9] – die KI-Verordnung[10] - trat 2024 in Kraft und steht – im Juli 2026 – bereits vor einschneidenden Veränderungen (zeitliche Verschiebungen wie inhaltliche Änderungen)[11]. Ergänzend wie parallel wurde im Deutschen Bundestag um die Durchführung der Verordnung gerungen.[12] Es gibt also „law in an instant for an instant“ und Komplexität durch das Mehrebenensystem. Diese Herausforderungen als „GoCore!“[13]-Herausforderungen zu identifizieren – das also ständig nur der Wandel zu sein scheint – war Lern“erfolg“. Konsequent war die Entwicklung einer neuen Methodik – der Law Cone mit dem Postulat „temporaler Technikrechtsvergleichung“ Forschungsergebnis dieses KI-Didaktikinkubators. Die Transformation der REALWORLD in eine technikbasierte „AI-Driven World“ wird aus öffentlich-rechtlicher Perspektive (insbesondere des Primärrechts) durch eine Umkehrung des Law Cones verdeutlicht. Zusammenfassend: Sämtliche (Technik)Rechtsänderungen sind auf ihr Potential für eine „AI-Driven World“ mit einem „AI-Driven State“ und einer „AI-Driven Economy“ zu überprüfen. Deswegen ist auch die vergaberechtliche Streitigkeit um die German-Cloud[14] auch eine „KI-Rechtsfrage“. Und noch weitergehend: Es wird in der Zukunft zu ermitteln sein, welche Herausforderungen nicht technikbasiert und AI-Driven sind. Also: Wer, wann und wo bei welcher Gelegenheit darf die „KI-RECHTLICHE BRILLE“ (eigene Terminologie) ablegen? Change Management: Seit mehreren Jahren – insbesondere seit 2025 – würde das Veranstaltungsmodul zum (KI)Recht „Trustworthy AI for Europe“ zwingend mit einem Fragezeichen ergänzt werden. Nicht nur die Poesie von Art. 1 KI-VO mit ihrem in der Gesamtheit unerreichbaren Ambitionen – die als solche analysiert werden müssen – sondern auch das Schädigungs-Potential (Killer application im wörtlichen Sinne) von mobilen „KIs“ (mobile Sensorträger in allen Medien) zwingt zu dieser Ergänzung. Bräuchte es noch eines Rechtsprechungsbelegs – der Rechtsweg jemenitischer Beschwerdeführer zur deutschen Verantwortung für sogenannte „precision strikes“ (mit Kollateralschäden) ist Vorlesungs- und Prüfungsstoff.[15] Neben der temporalen Rechtsvergleichung ist damit ein traditionelles Didaktikschema die FRA-Formel (Foundations, Realisation & Assessment). Der rechtsrealistische Forschungs- und Lehransatz der Professorin sowie ihre Anwaltserfahrung ermöglichen die Sichtbarmachung dieses Horizonts. Im Anhang wird der Pionierveranstaltungstext aus 2019/2020 für Interessierte (FINT) wiedergegeben. 2026 kann für Experten (FEX) ein weiterer Erfolg vermeldet werden: Weltrecht^2 - das Rückgrat der Veranstaltung war auch auf dem Weltverfassungskongress in Bogota mit drei Abstracts vertreten (s. oben).[16] [1] Meynhardt,Timo/Meynhardt Charlotte: „So funktioniert der KI-Professor, der nie müde wird“, FAZ-Beitrag vom 28.06.2026 [2] „Slaughterbots“ (2017): Auftraggeber „Future of Life Institute“ gemeinsam mit Stuart Russel (Profesor für Informatik); Sci-Fi-Kurzfilm „Slaughterbots“ | DUST (zuletzt abgerufen am 24.08.2026). [3] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 16.02.2023, 1 BvR 1547/19 – „Automatisierte Datenanalyse“ (zuletzt abgerufen am 24.08.2026). [4] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15.07.2025, 2 BvR 508/21 – „Drohneneinsatz Ramstein“ (zuletzt abgerufen am 24.08.2026). [5] Terminologien aus „Code of Practice on Transparency of AI-generated content“, S. 37-38 (zuletzt abgerufen am 24.08.2026). [6] Schmid, in „Weltrecht^2 Backbone Documents“ ? here “ORAL WCCL - LAUNCH“: 2023/06: “MULTIDISCIPLINARY CONSTITUTIONAL LAW SCHOLARSHIP FROM GERMANY AND THE EU” DEC. 7TH 2022, (https://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/24202/1/Schmid_Cylawreport_XLIII__Oral_Launch_Exit.pdf) (zuletzt abgerufen am 24.08.2026) [7] *Schmid/Toptaner, Integration von „Flugdrohnen“ in das (deutsch-europäische) Rechtssystem – eine Kartographie (S. 472-514) und Schmid/Kretschmann, Operative Herausforderungen einer „Drohnenwelt“ – (Luftverkehrs)Management (ATM und UTM) inklusive der „Drohnendetektion“ (S. 522-553), in: Chibanguza/Kuß/Steege (Hrsg.), Künstliche Intelligenz – Recht und Praxis automatisierter und autonomer Systeme, Nomos 2022. [8] Sämtliche bestehende Literatur hinterfragen, ob sie nicht veraltet sind Fähigkeit aktuell authentisch zu recherchieren à authentische Quellen nutzen In Realtime nur insoweit an den Prozessen dranbleiben, wie man es braucht Vorbereitung auf eine Mitwelt mit KIs Wann stellt sich mir welche Frage, mit welchen Ressourcen, wie belastbar und wen kann ich fragen [9] Terminologie der High-Level expert group on AI (HLEG) (bestimmt durch die Europäische Kommission) Policy and investment recommendations for trustworthy Artificial Intelligence from 06/2019, S. 49. [10] VO (EU) 2024/1689 – „Verordnung über künstliche Intelligenz“ ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj [11] VO (EU) 2026/1744 zur […]Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), http://data.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj. [12] „Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz“, BGBl. 2026 I Nr. 233 vom 28.07.2026 [13] GoCore! (Governance, Compliance & Regulation): https://www.cylaw.tu-darmstadt.de/foer_button/gocore_/archiv/index.de.jsp (zuletzt abgerufen am 24.08.2026). [14] FAZ-Artikel vom 27.04.2026: „Google-Konsortium bremst deutsche Cloud aus“ (zuletzt abgerufen am 24.08.2026). [15] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15.07.2025, 2 BvR 508/21 – „Drohneneinsatz Ramstein“ (zuletzt abgerufen am 24.08.2026). [16] World Congress of Constitutional Law 2026 in Bogotá: „Answers for a changing world?“, Schmid: The “Legal Design of an AI-driven world” requires new constitutional law and new jurisprudence (a German petition with three theses) A German (self-)critique with a description of legal dreams, nightmares and a wake-up call! Constitutional Sustainability as Sustainable Constitutionalism in the context of the right “to life and physical integrity“(Art. 2(2) Basic Law)? The law of the ‘DRONEWORLD’: a German (constitutional) framework also address
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