FB01 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften · Angeboten in SoSe 2026, WiSe 2025/26
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Seit 2023 wird – angemessen einer Veranstaltung an einer Technischen Universität – eine zukunfts(rechts)wissenschaftliche Perspektive auch für die Studierenden angeboten: Nämlich die des „Legal Designs for an ‚AI-driven world‘“. Konsequent stellte sich etwa im Wintersemester 2024/25 bei der Erarbeitung des Moduls: „Rechts auf selbstbestimmtes Sterben, Sterbe- und Suizidhilfe“ die Frage nach der Perpetuierung der virtuellen Existenz von Menschen. Dass die Technik dies ermöglicht, ist spätestens seit dem Film „Mein Mann lebt als KI weiter - Lieben und Sterben mit Künstlicher Intelligenz“, MDR (44 Min.) Alltagswissen. Wie insbesondere das (Verfassungs-)Recht mit diesen Chancen wie Risiken einer „KI-basierten Hybridwelt mit Ewigkeitspotenzial“ (eigene Terminologie) umgehen könnte, ist Teil der Veranstaltungsperspektive. Damit wird eine lange Tradition fortgesetzt, die technologische Entwicklungen als Anreiz für „Vorratsforschung“ für/durch/in der Rechtswissenschaft begriffen hat: Seit 2018 wird die Veranstaltung "Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement)" traditionell mit dem Videoclip „Slaughterbots“ eröffnet. Inzwischen handelt es sich bei den Slaughterbots – unbestreitbarermaßen- um Realität. Strategisch handelt es sich bei „Öffentliches Recht – Rechts- und Juristenmanagement" um einen Beitrag zu einem Lehrangebot einer universellen (Technik-)Rechtsvorlesung. Dies kommt auch in der Erstellung eines Fragebogens zur Bedeutung des Rechts in 2017 (und ihrer Beantwortung durch über 200 Studierende) zum Ausdruck. Weitere Einzelheiten über das einheitliche Lehr- und Forschungskonzept (keine Wertung in der Reihenfolge) wurden im CyLaw-Report XLI: „Weltrecht^2 Entourage Documents“ - A Standard for a Universal (Technology) Law Lecture (2018) veröffentlicht. Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement) ist Bestandteil von „Weltrecht^2“ - der Agenda, die die Angebote der Professorin prägt. Das Projekt wurde im Dezember 2022 auf dem „World Congress of Constitutional Law“ in Südafrika präsentiert. Hierzu sind als Legal Open Source (L.O.S.) Publikationen zwei CyLaw-Reports verfügbar: CyLaw-Report XLIII: Oral Presentation: “Multidisciplinary Constitutional Law Scholarship from Germany and the EU” CyLaw-Report XLII: Paper: “Multidisciplinary Constitutional Law Scholarship from Germany and the EU” „Weltrecht^2“ ist ein Tool, das die Bewältigung der recht(swissenschaft)lichen Herausforderungen für eine „AI-Driven World“ ermöglichen soll. Die Besonderheit bei Öffentlichem Recht (Rechts- und Juristenmanagement) ist, dass auch diese Technologien für die Menschheitsagenda CCAM (climate change mitigation & adaption) in ihren Grundlagen wie ihrem Potential konturiert werden soll. Deswegen ist die Arbeit mit einer traditionellen Rechtssammlung mit Schwerpunkt auf deutschem und unionalen Primärrecht prägend. Darüber hinaus werden Originalurteile der Rechtsprechung mit einem didaktischem Tool - Legal Visual Design (LVD) - erschlossen. Ziel der „Vorlesung“ ist die Etablierung einer innovativen Lehre zur Verbesserung der (technikbasierten) Welt. Traditionell sind zwei Gerichtsentscheidungen im Fokus dieser cyberuniversitären Veranstaltung: „CCAM“ - Klimaschutz & -anpassung (climate change mitigation & adaption) (BVerfG, Beschluss v. 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18) und „Recht auf selbstbestimmtes Sterben, Sterbe- und Suizidhilfe“ (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats v. 26. Februar 2020 – 2BvR 2347/15) Beide Entscheidungen stehen für eine r(e)volutionäre Dogmatik des deutschen Verfassungsgerichts: Bei CCAM wird das Verfassungsrecht zum Schrittmacher einer „sozio-technischen Transformation in nahezu allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen“ und bei „Recht auf selbstbestimmtes Sterben, Sterbe- und Suizidhilfe“ etabliert das BVerfG einen neuen Menschenwürdestandard wie -Inhalt. Der Kontext mit einer „AI Driven World“ wird verdeutlicht: Von menschlicher Intelligenz wird vielleicht auch erwartet, dass sie Kompetenz für die Beendigung des (eigenen) Seins entwickelt. Auch steht die Entscheidung vielleicht für ein Recht auf Technikverzicht. Traditionell werden die Studierenden auch mit dem Weg zum Recht, dem (Verfassungs-)Prozessrecht, bekannt gemacht – nämlich der Unterscheidung von Zulässigkeit und Begründetheit. Zum cinematographischen Veranstaltungskonzept gehört der Film: „Der Weg der Qiuju“. Module der Vorlesung „Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement)“ sowie deren Inhalte: Kick-Off, Veranstaltungsstrategie: „Weltrecht^2“ Basics für Öffentliches Recht: Zulässigkeit – Der Weg der „Der Weg der Qiuju“ Basics für Öffentliches Recht: deutsch-europäisches „Mehrebenenmodell“ „CCAM“ - Klimaschutz & -anpassung (climate change mitigation & adaption) (BVerfG, Beschluss v. 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18) „Recht auf selbstbestimmtes Sterben, Sterbe- und Suizidhilfe“ (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats v. 26. Februar 2020 – 2BvR 2347/15) Deutsches Recht und deutsche Gerichte über die „Drohnenwelt“ „AI Act“ – Europäisches Rechtsetzungsverfahren & Herausforderungen Hinweis: Auf die Veranstaltungsunterlagen der vergangenen Semester wird ergänzend Bezug genommen. Das Vorlesungsgrid wird im Laufe des Semesters kontinuierlich aktualisiert.
Kein Prüfungstermin veröffentlicht.
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