FB02 Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften · 5 CP · Angeboten in WiSe 2026/27, SoSe 2026, WiSe 2025/26
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Teleologie ist die Lehre von den Zwecken. Kant nimmt in seiner Kritik der Urteilskraft (1790) dieses Thema auf, um den Zusammenhang von Natur und Freiheit systematisch zu erschließen. Während es im ersten Teil der KdU um die ästhetische Beurteilung von Zweckmäßigkeit geht, untersucht Kant im zweiten Teil, ob der Natur selbst eine objektive Zweckmäßigkeit ihrer Formen zugeschrieben werden kann. Im Zentrum stehen dabei die Begriffe des Naturzwecks und der sich selbst organisierenden Wesen. Sein systematisches Anliegen hat Kant auf besonders aufschlussreiche Weise in einer ersten Einleitung in die KdU dargestellt, die er später verworfen hat. Dieser Text ist allerdings ein unverzichtbares Dokument, um den systematischen Anspruch von Kants Transzendentalphilosophie, insbesondere den Zusammenhang zwischen theoretischer und praktischer Vernunft sowie die Rolle der Urteilskraft angemessen zu verstehen. Im Seminar werden wir uns zunächst ausführlich, d.h. in Form des close readings mit der Ersten Einleitung befassen. Zur Ergänzung und Vertiefung werden wir Teile der Kritik der teleologischen Urteilskraft hinzuziehen. Weitere Beiträge aus dem Umfeld der nachkantischen Philosophie, die die Wirkung der Kantischen Konzeption dokumentieren, sollen unsere Arbeit abschließen.
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